Top
Rosinski-Logo

Stirnradflaschenzüge nach BGV D8


Innerhalb der BGV-Normen gibt es Abstufungen, die genau festlegen, für welche Aufgaben der jeweiligen Hebezeuge zugelassen sind. Sollen die Stirnradflaschenzüge Lasten wie Lampen, Scheinwerfer, Prospektvorhänge, Plakate oder Werbebanner über Personen halten, muss die Last totgehängt werden. Das bedeutet, dass die Last mit von einer Tragendenbefästigung ohne Einfluss des Flaschenzuges gehalten wird. Hebezeuge die diese Absicherung nicht benötigen, fallen unter die Bestimmungen der BGV D8plus und BGV C1. Die Stirnradflaschenzüge müssen dann beispielsweise mit zwei unabhängigen Bremsen ausgestattet sein. Solche Stirnradflaschenzüge sind der H.-O. Rosinski GmbH nicht bekannt.



Mit Stirnradflaschenzüge nach BGV-D8 dürfen Lasten nur für den Auf- und Abbau von Trägerkonstruktionen verwendet werden. Es dürfen sich zudem keine Personen unter der Last befinden. Nach dem Hochfahren muss die Last gesichert und die Lastkette entlastet werden. Dieser Vorgang wird auch „Tothängen“ genannt. Solche Stirnradflaschenzüge haben in der Regel nur eine Bremse und sind deshalb nicht zugelassen zum Halten von Lasten oder zur szenischen Nutzung. Die Stirnradflaschenzüge kommen erst wieder beim Abbau zum Einsatz. Diese sind nach wie vor die häufigste Nutzung von Stirnradflaschenzüge in der Veranstaltungstechnik.



Hebezeuge nach BGV-D8 Plus

Die Hebezeuge nach BGV-D8 Plus sind im Gegensatz zu den Stirnradflaschenzüge nach BGV-D8 auch zugelassen zum Halten von Lasten. Das erspart das zeitaufwändige „Tot hängen“ der Lasten. Aufhalten unter bewegter Last und szenische Nutzung ist aber auch bei diesen Hebezeugen nicht zulässig. Allerdings ist es gestattet, dass sich Personen unter der hochgezogenen und angehaltenen Last aufhalten.



Hebezeuge nach BGV-C1

Die höchsten Sicherheitsanforderungen erfüllen die Hebezeuge nach BGV-C1. Mit diesen so genannten Punktzügen dürfen Lasten verfahren werden, auch wenn sich Personen darunter aufhalten. Das gilt sowohl für Auf- und Abbauarbeiten, als auch für die szenische Nutzung in Vorstellungen und Veranstaltungen.



Bewegt sich keine Person unter der Last und wird lediglich beim Auf- und Abbau von Tragkonstruktionen gearbeitet, erlaubt die BGV C1 ausnahmsweise die Anwendung der BGV D8 für Hebezeuge, welche man dann aber vollständig entlasten muss bevor Personen unter die Last treten dürfen. Beim sogenannten Tothängen wird die Last in den Stirnradflaschenzüge eingehängt, hochgefahren, mittels Rundschlingen, Ketten oder Seilen gesichert und die Stirnradflaschenzüge entlastet. Das Tothängen ist zeitaufwendig und untersagt das Bewegen der Last, solange sich Personen darunter befinden. Aus diesem Grund ist man derzeit bestrebt, das Tothängen von Lasten beim Einsatz von BGV D8 Elektrokettenzügen durch entsprechende Normen zu ersparen. Dazu soll unter anderem ein BGV D8 Kettenzug soweit hochgerüstet werden, dass er die Last im Stillstand sicher trägt. Um einen BGV D8 Kettenzug mit entsprechender Zusatzausstattung unterscheiden zu können nennt man ihn Kettenzug nach BGV D8 Plus.



Auswahl Stirnradflaschenzüge




Rosinski berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Betriebsmittel.

Weitere nützliche Informationen:
Hebegeräte

Handhebezeuge

Handkettenzug

Hebelzüge

Mehrzweckzug

Stirnradflaschenzug

E-Seilwinden

Seilumlenkrolle

Gabelhubwagen

Krantraverse

Anschlagmittel

Bauseilzug

Schwerlastrollen

|  Datenschutz  |  Fachlexikon  |