Diese Benutzerhinweise geben einen allgemeinen
Überblick bezüglich der Anwendung von Kranen
und ersetzen nicht die gerätespezifischen Betriebsanleitungen!
Hebevorgänge und Schwenkvorgänge mit Kranen
dürfen nur von einem fachkundigen Anwender
(unterwiesen in Theorie und Praxis) durchgeführt
werden. Bei ordnungsgemäßer Verwendung bieten
unsere Krane ein höchstes Maß an Sicherheit, vermeiden
Sach- und Personenschäden und haben eine
lange Lebensdauer.
Unsere Krane sind nach der EG-Maschinenrichtlinie,
der DIN 15018, sowie nach den VDE Bestimmungen
ausgelegt.
Hubklasse H2, Beanspruchungsgruppe B2 (Portalkrane
Hubklasse H2, Beanspruchungsgruppe B3).
Alle Bauteile sind maschinell stahlkiesentrostet und mit
grund- und Deckanstrich RAL 1023 (gelb), Gesamtschichtdicke
ca. 60µm versehen.
Änderung des Lieferzustandes
Die Form und Ausführung der Krane darf nicht verändert
werden z. B. durch Einbau von Fremdteilen, Biegen,
Schweißen, Schleifen, Abtrennen von Teilen, Anbringung
von Bohrungen, Entfernen von Sicherheitsteilen wie Verriegelungen,
Sicherungsstifte, Sicherheitsfallen etc.
Benutzungseinschränkungen
Temperatur
Krane dürfen in der Regel zwischen Temperaturen von
-10° bis +50° C eingesetzt werden. Diese Werte sind
Richtwerte und können gerätespezifisch abweichen. Die
jeweils gültigen Angaben finden sie in den Betriebsanleitungen
der entsprechenden Geräte.
Chemikalien
Krane dürfen nicht im Bereich von Chemikalien bzw. in
Umgebung von chemischen Dämpfen bedenkenlos eingesetzt
werden – lassen Sie sich vorher von uns beraten!
Krane die Chemikalien, oder deren Dämpfen, ausgesetzt
waren, müssen außer Betrieb genommen und begutachtet
werden.
Personentransport
Grundsätzlich ist der Personentransport mit Kranen
verboten!
Einsatz unter gefährdenden Bedingungen
Das Heben oder der Transport
von Lasten ist zu vermeiden, solange
sich Personen im Gefahrenbereich
der Last befinden.
Der Aufenthalt von Personen auf,
oder unter einer angehobenen
Last ist verboten.
Elektrische Gefahren
Elektrische Gefährdungen, wie z. B. bei motorisch betriebenen
Hebezeugen, entnehmen Sie bitte den gerätespezifischen
Betriebsanleitungen! Elektrische Anschlüsse
dürfen nur von hierfür befugten Personen bzw. Unternehmen
durchgeführt werden!
Instandhaltung und Reparatur
Krane müssen für den sicheren Betrieb gemäß den Wartungsvorschriften
des Herstellers in den vorgeschriebenen
Intervallen gewartet werden (Gesetzliche Verpflichtungen
hierzu siehe BGV D6).
Je nach Einsatzhäufigkeit und Schwere, mindestens
jedoch einmal jährlich, oder bei festgestellten Mängeln, ist
der Kran von einer befähigten Person zu warten.
Instandsetzungen und Prüfungen dürfen nur von befähigten
Personen die Originalersatzteile verwenden durchgeführt
werden.
Hierüber sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen.
Überprüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß kraftbetriebene
Krane vor der ersten Inbetriebnahme und nach
wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme
durch einen Sachverständigen geprüft werden. Das gilt
auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane
mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1.000 kg.
Für Krane nach § 3a Abs. 3 BGV D 6 besteht die Prüfung
vor der ersten Inbetriebnahme aus Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich
für Krane, die betriebsbereit angeliefert werden
und für die der Nachweis einer Typprüfung (Baumusterprüfung)
oder die EG-Konformitätserklärung
vorliegt.