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Benutzerhinweise Krane



Diese Benutzerhinweise geben einen allgemeinen Überblick bezüglich der Anwendung von Kranen und ersetzen nicht die gerätespezifischen Betriebsanleitungen! Hebevorgänge und Schwenkvorgänge mit Kranen dürfen nur von einem fachkundigen Anwender (unterwiesen in Theorie und Praxis) durchgeführt werden. Bei ordnungsgemäßer Verwendung bieten unsere Krane ein höchstes Maß an Sicherheit, vermeiden Sach- und Personenschäden und haben eine lange Lebensdauer.
Unsere Krane sind nach der EG-Maschinenrichtlinie, der DIN 15018, sowie nach den VDE Bestimmungen ausgelegt.
Hubklasse H2, Beanspruchungsgruppe B2 (Portalkrane Hubklasse H2, Beanspruchungsgruppe B3). Alle Bauteile sind maschinell stahlkiesentrostet und mit grund- und Deckanstrich RAL 1023 (gelb), Gesamtschichtdicke ca. 60µm versehen.

Änderung des Lieferzustandes


Die Form und Ausführung der Krane darf nicht verändert werden z. B. durch Einbau von Fremdteilen, Biegen, Schweißen, Schleifen, Abtrennen von Teilen, Anbringung von Bohrungen, Entfernen von Sicherheitsteilen wie Verriegelungen, Sicherungsstifte, Sicherheitsfallen etc.

Benutzungseinschränkungen


Temperatur

Krane dürfen in der Regel zwischen Temperaturen von -10° bis +50° C eingesetzt werden. Diese Werte sind Richtwerte und können gerätespezifisch abweichen. Die jeweils gültigen Angaben finden sie in den Betriebsanleitungen der entsprechenden Geräte.

Chemikalien

Krane dürfen nicht im Bereich von Chemikalien bzw. in Umgebung von chemischen Dämpfen bedenkenlos eingesetzt werden – lassen Sie sich vorher von uns beraten! Krane die Chemikalien, oder deren Dämpfen, ausgesetzt waren, müssen außer Betrieb genommen und begutachtet werden.

Personentransport

Grundsätzlich ist der Personentransport mit Kranen verboten!

Einsatz unter gefährdenden Bedingungen


Das Heben oder der Transport von Lasten ist zu vermeiden, solange sich Personen im Gefahrenbereich der Last befinden. Der Aufenthalt von Personen auf, oder unter einer angehobenen Last ist verboten.

Elektrische Gefahren


Elektrische Gefährdungen, wie z. B. bei motorisch betriebenen Hebezeugen, entnehmen Sie bitte den gerätespezifischen Betriebsanleitungen! Elektrische Anschlüsse dürfen nur von hierfür befugten Personen bzw. Unternehmen durchgeführt werden!

Instandhaltung und Reparatur


Krane müssen für den sicheren Betrieb gemäß den Wartungsvorschriften des Herstellers in den vorgeschriebenen Intervallen gewartet werden (Gesetzliche Verpflichtungen hierzu siehe BGV D6).
Je nach Einsatzhäufigkeit und Schwere, mindestens jedoch einmal jährlich, oder bei festgestellten Mängeln, ist der Kran von einer befähigten Person zu warten. Instandsetzungen und Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen die Originalersatzteile verwenden durchgeführt werden.
Hierüber sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen. Überprüfungen Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß kraftbetriebene Krane vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden. Das gilt auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1.000 kg. Für Krane nach § 3a Abs. 3 BGV D 6 besteht die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme aus Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich für Krane, die betriebsbereit angeliefert werden und für die der Nachweis einer Typprüfung (Baumusterprüfung) oder die EG-Konformitätserklärung vorliegt.








Weitere nützliche Informationen:


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