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Anschlagmittel (Rundschlingen, Hebebänder und Anschlagketten)


Rundschlingen (Textile Anschlagmittel)


Die Tragkraft von textilen Anschlagmitteln steigt mit der Anzahl der endlos im Kern verlegten Polyesterfaserstränge. Den Schutz vor Schäden von Außen bietet ein nahtlos gewebter Mantel. Auf dem Außenmantel der Stropps befinden sich die dauerhaften Kennzeichnungen: je 1000 kg Tragfähigkeit ein eingewebter Kennstreifen und auf der Gegenseite die aufgedruckten Tragfähigkeitswerte.

Unser Set-Angebot mit 20 RSE Stropps nach EN 1492-2


In unterschiedlichen Traglasten und Längen, ist das Sortiment verpackt in einer Sporttasche, zum Sonder-Set-Preis.

Pro Tasche erhalten Sie:
2 x RSE01000, Tragfähigkeit 1000 kg, L = 0,5 m
4 x RSE01000, Tragfähigkeit 1000 kg, L = 1,0 m
2 x RSE01000, Tragfähigkeit 1000 kg, L = 1,5 m
4 x RSE01000, Tragfähigkeit 1000 kg, L = 2,0 m
2 x RSE02000, Tragfähigkeit 2000 kg, L = 1,0 m
2 x RSE02000, Tragfähigkeit 2000 kg, L = 2,0 m
2 x RSE02000, Tragfähigkeit 2000 kg, L = 3,0 m
2 x RSE03000, Tragfähigkeit 3000 kg, L = 2,0 m

Preis:
146,74 EUR
Stropps Sporttasche mit Set
textile Anschlagmittel Rundschlingen

Im Gegensatz zu der Güteklasse 10 Anschlagkette ist die Rundschlinge leicht und flexibel. Durch bestimmte Schlingung wird die Tragfähigkeit der Rundschlinge verdoppelt. Bei der Rundschlinge gibt es keine Güteklasse, dafür unterschiedliche Qualitätsmerkmale. Die Untschiede liegen nicht in der Tragfähigkeit, sondern in der Straparzierfähigkeit der Rundschlinge.

Wie bei Stroppen haben auch Hebebänder durch bestimmte Schlingverfahren eine höhere Tragfähigkeit. Hebebänder sind im Gegensatz zu Stroppen stabiler und langlebiger. Sind die Hebebänder zu 10 % beschädigt, ist eine Benutzung nicht mehr erlaubt. Rundschlingen sind wesentlich empfindlicher. Sobald der innere Kern sichtbar ist, sind die Stroppe zu entsorgen.

Lassen Sie sich ein Angebot von Schlingen, Hebebänder oder güteklasse Anschlagketten von uns ausarbeiten. Stroppe haben wir bis Tragfähigkeiten von 1000 - 4000 kg auf Lager.

Anschlagketten ENORM - der Güteklasse 10


Güteklasse 10 Anschlagmittel sind auf Grund des besonderen Werkstoffes leicht und strapazierfähig. Die Hitzebeständigkeit ist gegenüber Güteklasse 8 Anschlagketten deutlich besser.

Kettengehänge

1 - strängige Anschlagketten
2 - strängige Anschlagketten
3 - strängige Anschlagketten
4 - strängige Anschlagketten



Hakenprogramm

GH
EAHG
SHA
AOS
WHG
AHKG
AHK


Verbindungselemente

Verkürzungselement

GV
TBSE
VS
GVS
VKS-V

Definition und Vorschrift


Lastaufnahmeeinrichtungen die zum Hebezeug gehören, sind Tragmittel. Nicht zum Kran gehörende Lastaufnahmeeinrichtungen sind Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel. Anschlagmittel sind einfache Einrichtungen zum Anhängen einer Last an einem Hebezeug. Dagegen sind Lastaufnahmemittel für das Befördern von bestimmten Lasten konzipiert.
Nach der DIN 15 003 und GUV R500 Kapitel 2.8 verbinden Anschlagmittel die Last mit dem Tragmittel oder das Tragmittel mit dem Lastaufnahmemittel. Zu Anschlagmitteln zählen Seile, Ketten, Hebebänder, Rundschlingen aber auch Schäkel und Wirbel. Beim Belasten des Kranes ist das Eigengewicht von dem Anschlagmittel oder Lastaufnahmemittel zu berücksichtigen. Die maximale Höchstbelastung der Anschlagmittel ist Kennzeichnungspflichtig. Die Tragkraft von Anschlagmitteln kann mit der Art und Weise des Einsatzes variieren. So hängt die Tragfähigkeit beispielsweise vom Spreizwinkel ab. Auch das Schnüren der Rundschlinge beeinträchtigt die Tragkraft.

Anschlagmittel nach DIN 15003

Entsprechend der DGUV Vorschrift 100 - 500 (früher BGR 500) sind Anschlagmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch eine befähigte Person zu prüfen. Nutzen Sie unseren kompetenten Prüfservice. Wir prüfen Ihre Anschlagmittel entweder in Ihrem Betrieb oder direkt am Einsatzort. Bei häufigem Einsatz, erhöhtem Verschleiß, Korrosion oder Hitzeeinwirkung oder wenn betriebsbedingt mit erhöhter Beschädigung zu rechnen ist, ist es ratsam Anschlagmittel in kürzeren Zeitabständen als einem Jahr zu prüfen.

Anschlagmittel bei Scharfer Kante Knoten oder über scharfe Kanten von Seilen, Ketten, Hebebändern und Rundschlingen ist nicht gestattet und führt zu erheblichen Schäden. Ein so entstandener Schaden macht die Anschlagmittel sofort unbrauchbar. Durch das Verknoten der Anschlagmittel oder das Ziehen über Kanten verbleiben Knicke in Seilen, verbiegen die Kettenglieder oder schneiden die Hebebänder beziehungsweise Rundschlingen ein. Eine scharfe Kante liegt vor, wenn der Radius der Kante kleiner ist als der Durchmesser des Anschlagmittels. Bei textilen Anschlagmitteln ist in vielen Fällen Kantenschutz erforderlich. Verdrehte Seile, Ketten oder Hebebänder sind vor dem Belasten auszudrehen.

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