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Flaschenzüge


Die H.-O. Rosinski GmbH wartet und repariert seit über 30 Jahren Flaschenzüge, Hebezeuge und Krane. Die Flaschenzüge die stationär, dass heißt an einem Haken montiert werden und somit nur zwei Bewegungen (Heben/Senken) haben, unterliegen den Bestimmungen der BGV D8. Diese unterliegen vor der ersten Inbetriebnahme keiner Sachverständigenabnahme.
Flaschenzüge die jedoch mehr als zwei Bewegungen besitzen unterliegen den Bestimmungen der BGV D6. Die Flaschenzüge nach der BGV D6 die mehr als 1000 kg Tragkraft haben, müssen vor der ersten Inbetriebnahme von einem Sachverständigen abgenommen werden. Flaschenzüge nach den Bestimmungen der BGV D6 und D8 müssen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Das Prüfergebnis wird im Buch der Flaschenzüge dokumentiert.



Auswahl Flaschenzüge




Rosinski berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Betriebsmittel.

Weitere nützliche Informationen:
Hebegeräte

Handhebezeuge

Handkettenzug

Hebelzüge

Mehrzweckzug

Kettenzüge

E-Seilwinden

Seilumlenkrolle

Gabelhubwagen

Krantraverse

Anschlagmittel

Bauseilzug

Schwerlastrollen

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