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Hebetechnik der H.-O. Rosinski GmbH

Die Firma H.-O. Rosinski GmbH verkauft, wartet und repariert seit über 35 Jahren Hebetechnik. Neben der Hebetechnik werden auch Flurförderzeuge, persönliche Schutzausrüstung und Werkstatthydraulik angeboten. Vornehmlich wird von der H.-O. Rosinski GmbH Industriehebetechnik angeboten. Die Produktpalette beinhaltet jedoch auch Hebetechnik für Handwerker und Monteure.


Handbetriebene Hebetechnik






Hebetechnik elektrischbetrieben






Weitere Hebetechniken





Die Hebetechnik


Als Hebetechnik bezeichnet man das technische befassen von Anheben und Senken von Lasten. Dabei kann es sich um freischwebende oder um geführte Lasten handeln. Das Spektrum der Hebetechnik ist weitläufig und soll hier nur angerissen werden. Lasten können über unterschiedlichste Weise angebhoben werden. Die bekanntesten Hilfsmittel sind der Flaschenzug (umgelektes Seil) und der Kran. Andere oder ähnliche Methoden sind Handkettenzüge, Seilwinden, Stahlwinden und Hubbühnen. Auch hier gibt es wieder Spezialisierungen und Abweichungen. Alle diese unterschiedlichen Formen haben das Ziel eine Last anzuheben und untescheiden sich durch die Einsatzmöglichkeit.

Die richtigen Hebetechnik auswählen


Für die Beschaffung der richtigen Hebetechnik sind folgende Punkte zu beachten.

Tragkraft:
Zunächst ist die richtige Tragkraft zu ermitteln (was soll gehoben werden). Dabei darf die maximale Tragkraft des Hebezeuges nicht überschritten werden. Es ist zu empfehlen, hier einen Spielraum nach oben offen zu lassen.

Huböhe:
Desweiteren ist die Höhe in die die Last gehoben werden soll ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Wahl des geeigneten Hebezeuges (Hubhöhe). Bei vielen Hebezeugen ist die Hubhöhe begrenzt durch die Bauform (Seilwinden z.B.) und nur sehr aufwendig oder garnicht zu erhöhen.

Einsatzort der Hebetechnik:
Wo soll die Last gehoben werden und welche Möglichkeiten hat man ein Hebezeug einzusetzen. Desweiteren gilt bei herkömmlichen Hebezeugen immer die Bestimmungen der BGV D6 und D8 die ein Aufthalten von Personen unter schwebender Last untersagen. Anderenfalls muss die Hebetechnik nach den Bestimmungen der BGV C1 zum Einsatz kommen.

Weitere Kriterien:
Zu den spezielleren Entscheidungskriterien zählen weiter die Hubgeschwindigkeit, die Einsatzbedingung, Aufhänge- oder Standmöglichkeit, etc. Hieraus resultiert dann die geeignete Hebetechnik für Ihre Einsatzbestimmung.
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