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Blechgreifer, Allzweckgreifer und Schongreifer


TIGRIP- Lastaufnahmemittel gehören zur Standardausrüstung für den Transport. Ihr Einsatzbereich ist das Verladen, Heben, Aufrichten oder Wenden von Blechen, Stahlplatten, Stahlkonstruktionen und Profilen oder sonstiger Güter unter größtmöglicher Sicherheit. TIGRIP-Lastaufnahmemittel werden mit der behördlich vorgeschriebenen Überlast ausgestattet und auf einwandfreie Funktion geprüft. TIGRIP bietet mit seinen unterschiedlichen Modellen von Lastaufnahmemittel mittels Greifer und Klemmen oder Magnet für sämtliche Tragfähigkeiten und Anwendungen eine optimale Lösung an.




Benutzerhinweise


Diese Benutzerhinweise geben einen allgemeinen Überblick bezüglich der Anwendung einiger Hebeklemmen und ersetzen nicht die gerätespezifischen Betriebsanleitungen.
Hebevorgänge mit Lastaufahmemitteln dürfen nur von einem fachkundigen Anschläger (unterwiesen in Theorie und Praxis) durchgeführt werden. Bei ordnungsgemäßer Verwendung bieten unsere Tigrip Produkte ein höchstes Maß an Sicherheit, vermeiden Sach- und Personenschäden und haben eine lange Lebensdauer.

Änderung des Lieferzustandes

Die Form und Ausführung der Lastaufnahmemittel darf nicht ohne Genehmigung des Herstellers verändert werden z.B. durch Biegen, Schweißen, Schleifen, Abtrennen von Teilen, Anbringung von Bohrungen, Entfernen von Sicherheitsteilen wie Verriegelungen, Bolzen, Sicherheitsstifen etc. da sonst die Gültigkeit der Konformitätsbescheinigung und jeder Haftung und Gewährleistung des Herstellers erlischt.

Benutzereinschränkungen

Belastung: Die auf dem Gerät angegebene Tragfähigkeit (WLL) ist die maximale Last, die nicht überschritten werden darf.

Temperatur: Klemmen ohne Schutzbelag können in der Regel (herstellerabhängig) von -40°C bis +100°C mit der vollen Tragfähigkeit eingsetzt werden. Klemmen mit Schutzbelag dürfen durch die Verwendung von aufgeklebten Belägen meist nur für geringe Temperaturbereiche eingesetzt werden - z.B. Typ Schongreifer TBP, Typ Schongreifer TSB von -20°C bis +40°C.

Stoßbelastung, Pendeln der Last: Die angegebenen Tragfähigkeiten setzen eine stoßfreie Belastung des Lastaufnahmemittels voraus. Leichte Stöße z.B. durch Heben und Senken bzw. Verfahren der Last am Kran sind erlaubt. Starke Stöße (z.B. Anstoßen mit der Last während des Transports) bzw. ein Pendeln der Last sind unzulässig!

Chemikalien: Lastaufnahmemittel dürfen nicht im Bereich von Chemikalien bzw. in Umgebung von chemischen Dämpfen bedenkenlos eingesetzt werden - lassen Sie sich vorher von uns beraten!
Lastaufnahmemittel die Chemikalien oder deren Dämpfen ausgesetzt waren, müssen außer Betrieb genommen und von uns zur Begutachtung übergeben werden.
Personentransport: Grundsätzlich ist der Personentransport mit Lastaufnahmemitteln verboten.

Einsatz unter gefährdenden Bedingungen: Das Heben oder der Transport von Lasten ist zu vermeiden, solange sich Personen im Gefahrenbereich der Last befinden.
Bei Klemmen die nicht form- sonder kraft- bzw. reibschlüssig ohne zusätzliche Sicherheit arbeiten, darf die Last keinesfalls über Personen hingeführt werden - siehe AMVO §18(6)!

Hebegut: Lastaufnahmemittel sind für spezielle Anwendungen und Hebegüter vom Hersteller konzipiert und dürfen nicht ohne Rücksprache für andere Einsätze verwendet werden. z.B. die Stärke des Materials (Greifbereich der Klemme), Oberflächenbeschaffenheit, Oberflächenhärte des Materials und die Temperatur des Materials müssen hierbei berücksichtigt werden. (Beachten Sie bitte, daß bei speziellen Blechen die Oberflächen- und Kernhärte gravierend abweichen kann: z.B. Kaltarbeitsstahl.) Diese sind unbedingt den Anwendern für einen sicheren Gebrauch zur Verfügung zu stellen.

Prüfung vor Arbeitsbeginn

  • Es ist darauf zu achten, daß die Oberflächen des Bleches, wo die Klemme angeschlagen wird, möglichst trocken, fett-, farb-, schmutz-, zunder- und beschichtungsfrei sind, so daß der Kontakt der Zähne zum Hebegut nicht behindert wird, bzw. Schutzbeschläge die erforderliche Reibung erzeugen können.
  • Fest- und Klemmbacke oder deren Schutzbeläge sind auf Verschleiß und Mängel zu prüfen. Beide Klemmacken müssen ein sauberes Profil besitzen und die Zähne dürfen nicht zu stark verschlissen sein. (Angaben in der Betriebsanleitung beachten, ca. Richtwert max. 30% Abnutzung). Schutzbeläge dürfen nicht verschmutzt, beschädigt, uneben oder zu stark abgenutzt sein.
  • Die Klemme muss sich gut öffnen und schließen lassen.
  • Feder überprüfen. Diese muss in der "Zu"-Stellung eine deutlich spürbare Federkraft aufweisen, wenn man auf die Aufhängeöse drückt.

Anwendungshinweise


  • Es dürfen nur unbeschädigte Klemmen mit lesbarem Tragfähigkeits- und Typenschild und Greifbereichsangaben verwendet werden.
  • Sichtkontrolle vor dem ersten und jedem weiteren Einsatz auf offenkundige Mängel!
  • Der Tragring muss im Lasthaken genügend Platz haben und frei beweglich sein. Eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen der Klemme aus dem Haken muss vorhanden sein. Ein kurzes Zwischengehänge zwischen Kranhaken und Klemme erleichtert das Anschlagen und erhöht die Sicherheit.
  • Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last ist grundsätzlich verboten. Achtung: Eine sichere Formschlüssige Verbindung erfordert auch eine ausreichende Festigkeit des Hebegurtes. Es muss sichergestellt sein, dass die Ladung oder Teile davon nicht verrutschen und herabfallen können!
  • Das Lastaufnahmemittel ist so über dem Schwerpunkt der Last zu positionieren, dass beim Anheben der Last keine Pendelbewegung eintritt.
  • Sollten längere Bleche Profile transportiert werden, so empfiehlt sich zur Vermeidung von Pendelbewegungen die Verwendung von zwei Kemmen. Diese können entweder in Verbindung mit einer Traverse, oder z.B. mit einem zweisträngigen Anschlagmittel und Klemmen mit Schwenköse (z.B. Typ TBS) innerhalb des zulässigen Neigungswinkels (Tragfähigkeitsabminderungen beachten) zur Anwendung kommen.
  • Klemmen ohne Schwenköse dürfen seitlich nicht belastet werden! (Schräges Aufsetzen der Klemme am Blech in Zugrichtung des Anschlagmittels ist in der Regel nicht zulässig, da die Klemmbacken dann zu nah an der Blechkante greifen. Ein korrekter Sitz der Klemme am Hebegut ist so nicht gegeben!)
  • Die Klemmen müssen bis zum Anschlag auf das zu transportierende Blech aufgesetzt werden, das Gehäuse muss auf beiden Seiten an der Blechkante aufliegen.
  • Mit Klemmen für den Transport von Blechen in vertikaler Lage darf immer nur eine einzelne Blechtafel transportiert werden. Die Klemmwirkung muss an der Vorder- und Rückseite eines Hebegutes gegeben sein!
  • Für den Transport von Blechen in horizontaler Lage, können baurtabhängig, z.B. bei Blechpaketen, die sich nicht durchbiegen, mit entsprechenden Klemmentypen bzw. Hebegeschirren auch mehrere Bleche gemeinsam gehoben werden.
  • Lasten nicht über längere Zeiten oder unbeabsichtigt in angehobenem oder gespanntem Zustand belassen.
  • Beim Einhängen ist darauf zu achten, dass das Lastaufnahmemittel so bedient werden kann, dass der Anschläger weder durch das Gerät selbst, noch durch das Tragmittel, oder die Last, gefährdet wird.
  • Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die Last richtig angeschlagen ist und sich keine Personen innerhalb des Gefahrenbereichs befinden.
  • Beachten Sie bitte die reduzierten Tragfähigkeiten bei Klemmen je nach Schwenkbereich des Tragrings bzw. Einsatzrichtung der Klemme. (Achtung - nicht alle am Markt befindlichen Klemmentypen sind für einen Schwenkbereich von 180° geeigenet - Betriebsanleitung genau beachten!)
  • Bei Funktionsstörungen ist das Lastaufnahmemittel sofort außer Betrieb zu setzen.
Rosinski berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Betriebsmittel.
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