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Trägerklemme


Die Trägerklemme eignet sich zur schnellen Herstellung von Anschlagpunkten an T-Trägern. Die Trägerklemme wird durch Drehen an der Spindel gegen den Uhrzeigersinn so weit geöffnet, bis sie auf den Träger gesetzt werden kann. Durch Drehen der Spindel im Uhrzeigersinn wird die Trägerklemme geschlossen. Hierbei sollen die Klemmbacken der Trägerklemme die Kanten des Trägerflansches voll umfassen. Die Trägerklemme ist ein Lastaufnahmemittel zum Anschlagen von Lasten und Hebezeugen. Mindestens einmal jährlich muss die Trägerklemme von einem Sachkundigen nach den Bestimmungen der DGUV Regel 100-500 Kap. 2.08 geprüft werden. Die Trägerklemme aus dem Hebezeuge-Portal der Fa. H.-O. Rosinski GmbH ist äußerst robust und für den industriellen Gebrauch vorgesehen.


Ein Anschlagpunkt für Stahlträger

Die Trägerklemme wird in der Industrie genutzt um schnell einen temporär benötigten Anschlagpunkt zu schaffen. Meist bei Montagen werden Punkte an Trägern sporadisch erforderlich um Hebezeuge für kurze Zeit anzuschlagen. Hierfür ist die Trägerklemme prädestiniert da sie sich nur durch Auf- und Zuschrauben sicher an den Flansch eines Trägers klemmen läßt. Sie ist leicht und handlich und sollte bei keiner Montage fehlen.

Vorteile gegenüber Rundschlingen

Rundschlingen bilden oftmals eine mögliche Alternative für eine Trägerklemme. Einfach über den Träger geworfen, verschnürt und fertig zum Anschlagen. Doch oftmals ist dies nicht möglich, da auf dem Träger Leitungen lose oder in Kabelkanälen, Träger, C-Schienen oder Schläuche verlaufen oder weil er oberhalb zu dicht an der Decke montiert ist um zum Schlingen einer Rundschlinge den nötigen Platz zu bieten. Eine Trägerklemme passt nahezu immer.

Trägerklemmen nach DGUV Vorschrift 17 (bisher BGV C1)

Die Trägerklemme nach DGUV Vorschrift 17 ist bei uns ein häufig angefragter Artikel und wäre für Bühnenanwendungen in Theatern oder Veranstaltungen ein praktisches und oft eingesetztes Werkzeug. Schnell mal einen Lautsprecher oder Scheinwerfer an der Decke befestigen. Trägerklemmen nach DGUV Regel 100-500 erfüllen nicht die Anforderungen der DGUV Vorschrift 17. Auch ein Herunterstufen der Traglast kann diesen Umstand nicht beschönigen. Es ermangelt ihnen an erforderlichen Sicherheitsfaktoren, nötigen Materialeigenschaften, vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen oder schlicht und einfach an der Zulassung. Das Zulassungsverfahren ist teuer und der Markt bzw. die Nachfrage nicht ausreichend um eine solche Inverstition zu rechtfertigen. Anders als auf verschiedenen Internetseiten angepriesen gibt es zur Zeit keinen Hersteller, der für diese Norm eine adequate Trägerklemme anbietet. Die Trägerklemme Corso von Tractel-Greifzug war lange Zeit die einzige Trägerklemme, die diese Anforderung erfüllte. Doch auch ihr wurde die Zulassung entzogen, sodaß es momentan keine Alternative gibt.

Die Trägerklemme im Angebot von Rosinski

Die in unserer Auswahl stehenden Trägerklemmen sind zum Heben von Last zugelassen. Nur die Kito Trägerklemme TK läßt einen Schrägzug zu, bei allen anderen Trägerklemmen muß die Last senkrecht befördert werden. Die Stabilität der Klemmen lag uns bei der Auswahl im Vordergrund. Harte Seitenschilder, steife Bolzenverbindungen und ein geringes Gewindespiel zwischen Spindel und Aufnahme sind Merkmale unserer Trägerklemmen. Auch brechen bei unseren Klemmen nicht die Griffstücke ab. Wir legen ein großes Augenmerk auf die Fertigungsqualität und die Haltbarkeit. Unsere zum Verkauf stehenden Tragerklemmen sind pro Tragkraft für jeweils zwei unterschiedliche Trägerflanschreiten lieferbar und decken somit ein großes Spektrum an vorhandenen Flanschbreiten ab. Sie sind kurzfristig lieferbar, vielseitig einsetzbar und stenen in einer großen Auswahl zur Verfügung.
Rosinski berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Betriebsmittel.
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