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Traversen


Kranhakentraverse TTS E
Traglast 1.000 - 10.000 kg

Die Traverse TTS-E hat eine Einpunktaufhängung und zwei starr befestigten Anschlagpunkten. Es sind dies Ösenlasthaken die schwenkbar aufgehängt sind.
Wo aus Gründen einer besseren Gewichtsverteilung oder geringen Durchbiegung lange, sperrige und schwere Lasten an mehreren Punkten getragen werden müssen, sind Kranhakentraversen das zweckmäßige und sichere Anschlagmittel.

Starre Traverse TR und TRB
Traglast 500 - 40.000 kg

Die Traverse vom Typ TR ist als Schweißkonstruktion aus Formstahl mit zwei schwenk- und drehbaren Wirbelhaken im festen Abstand sowie mittig angeordneter Aufhängeöse gebaut.
Traversen vom Typ TRB sind ausgeführt wie Traversen vom Typ TR, jedoch mit zwei Brennhaken am Ende der Traverse im festen Abstand.

Verstellbare Traverse TV und TVB
Traglast 500 - 40.000 kg

Traversen werden eingesetzt, um lange Güter schonend und sicher zu transportieren. Die Traverse Typ TV ist als Schweißkonstruktion aus Formstahl mit 2 Laschen mit Wirbelhaken im verstellbaren Abstand gebaut. Axial werden die Laschen formschlüssig gesichert.

Kranhakentraverse TTS
Traglast 1.000 - 25.000 kg

Die Traverse vom Typ TTS ist seitlich mit einem Paar verstellbarer Schulterhaken inkl. Wirbelhaken und Sicherung ausgestattet. Die Lasthaken können so, je nach Rasterung, auf verschiedene Arbeitsbreiten eingestellt werden.

Quertraverse QTR bzw. QTV
Traglast 1.000 - 15.000 kg

Die Quertraversen werden zum Transport von rechteckigen Gütern eingesetzt, die an vier Punkten mittels Seilen und Ketten angeschlagen werden.
Die Quertraverse Typ QTR besteht aus einem verwindungssteifen Längsträger mit zwei Querträgern in festem Abstand. An den Enden der Querträger sind zwei Wirbelhaken in festem Abstand angebracht.
Die Quertraverse Typ QTV ist ausgebildet wie Typ QTR, jedoch sind die Querträger auf dem Längsträger verstellbar angebracht, sowie die Haken verstellbar über Laschen auf dem Querträger befestigt.

Alu-Lasttraverse
Traglast 1.000 - 2.000 kg

Die zwei Sicherheitslasthaken lassen sich auf dem Hauptträger der Traverse mittels eines Schnellrastsystems, im Rastermaß von 100 mm, schnell ein- und umstellen. Alle Traversenteile sind entweder aus Aluminium oder Polyamid (ausgenommen die Bolzen und Aufhängehaken).

Alu-Lasttraverse in H-Baureihe
Traglast 1.000 - 2.000 kg

Sowohl die Querträger lassen sich auf dem Hauptträger mittels eines Schnellrastsystems verstellen, als auch die Sicherheitslasthaken auf den Querträgern. Alle Teile sind entweder aus Aluminium oder Polyamid (ausgenommen die Bolzen und Aufhängehaken).


Anschlagen mit Traversen


Die Neigungswinkel von zwei Strängen eines Anschlaggeschirrs dürfen 60° nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieses Winkels wird die Belastung auf den Einzelstrang größer als die insgesamt von der Last ausgehende Kraft. Durch die Verwendung von Traversen kann mit kleiner Hubhöhe auch in niedrigen Hallen angeschlagen werden. Die Neigungswinkel der Anschlagmittel können dadurch bei langen Lasten verringert oder ganz aufgehoben werden.

Last unter unzulässigem Neigungswinkel
 
richtiges Anlaschen der Last mit Traverse
 
unzulässiger Neigungswinkel ß>60° richtiges Anschlagen mit Traverse


Unter Traversen muß die Last so unterfangen sein, daß sie sich nicht übermäßig durchbiegt und ein Herausschießen der Last oder von Einzelteilen verhindert wird.

Anschlagen mit umgekehrtem Neigungswinkel. Die Anschlagmittel können unter der Last herausrutschen Der Schwerpunkt der Last ist nicht mittig unter der Traverse. Die Traverse hängt schief, die Last kann aus den Anschlagmitteln rutschen. Richtiges Anschlagen: Die Stränge hängen senkrecht.
Lasttraverse mit falsch angeschlagener Last Lasttraverse mit falsch angeschlagener Last Lasttraverse mit falsch angeschlagener Last
Falsch angelascht Falsch angelascht Richtig angelascht


Das Eigengewicht der Traverse muß auf dem Typenschild einer Traverse angegeben sein. Entsprechend dem Eigengewicht der Traverse reduziert sich das höchstmögliche Gewicht der Last.

Vorschriften für Traversen


Bei der Entwicklung, Konstruktion und Produktion von Traversen werden folgende Vorschriften und Normen berücksichtigt: Die DIN EN 13155 „Lose Lastaufnahmemittel“ fordert Sicherheitsvorkehrungen und/oder Maßnahmen um Gefährdungen beim Einsatz von Traversen zu vermeiden und gibt Prüfverfahren vor, die für Blechklemmen, Vakuumheber, Lasthebemagnete, Prüfverfahren für Traversen, Krangabeln, Klemmen bindend sind.
Die DIN 15428 „Lastaufnahmemittel, Einrichtungen, technische Lieferbedingungen“ klärt die Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Lastaufnahmemitteln wie Traversen.
Die DIN 15018 „Krane“ regelt die Grundsätze für die Berechnung und die bauliche Durchbildung und Ausführung von Stahltragwerken. So muss der Hersteller für die Produktion von geschweißten Traversen den „Großen Eignungsnachweis“ nach DIN 18 800 Teil 7, sowie die nach diesen Normen erforderlichen Fachkräfte und Einrichtungen besitzen. Diese Bestimmung greift auch im Falle von Reparaturen, die nur vom Hersteller selbst oder von Firmen mit entsprechendem Nachweis durchgeführt werden dürfen.
Für den Einsatz der Werkstoffe von Traversen findet die DIN EN 10 025 „Warmgewalzte Erzeugnissen aus unlegierten Baustählen“ Berücksichtigung.
Nach den Bestimmungen der BGR 500 „Lastaufnahmemittel“ müssen Traversen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Grundlage für diese Prüfung ist die DIN 15409 „Hebezeuge, Lastaufnahmeeinrichtungen, Überwachung im Gebrauch“.